Lärmsanierung

Schallschutzfenster und -lüfter

Im Rahmen der Lärmsanierung sind passive Maßnahmen förderfähig. Zu den passiven Maßnahmen gehört der Einbau von Schallschutzfenstern oder -lüftern. Bis zu 75 Prozent der Kosten für den Einbau der Fenster bzw. Lüfter können übernommen werden.

Hier finden Sie den Antrag auf passive Lärmsanierung.

Ob eine Schallschutzwand förderfähig ist oder ob passiver Schallschutz zum Einsatz kommt, wird mit einer Formel festgestellt. Diese wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgegeben. Grundsätzlich werden Schallschutzwände gegenüber passiven Maßnahmen vorgezogen. Sie schützen die Außenbereiche und gewähren Schallschutz auch bei geöffneten Fenstern.

Wie bekomme ich passiven Schallschutz?

Bei Einsatz von passiven Maßnahmen werden den betroffenen Hauseigentümer:innen 75 Prozent der Kosten erstattet. Die Eigentümer:innen zahlen damit einen Eigenanteil von 25 Prozent. Das liegt daran, dass die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.