Lärmsanierung

Schallschutzfenster und -lüfter

Im Rahmen der Lärmsanierung sind passive Maßnahmen förderfähig. Zu den passiven Maßnahmen gehört der Einbau von Schallschutzfenstern oder -lüftern. Bis zu 75 Prozent der Kosten für den Einbau der Fenster bzw. Lüfter können übernommen werden.

Hier finden Sie den Antrag auf passive Lärmsanierung.

Ob eine Schallschutzwand förderfähig ist oder ob passiver Schallschutz zum Einsatz kommt, wird mit einer Formel festgestellt. Diese wird vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) vorgegeben. Grundsätzlich werden Schallschutzwände gegenüber passiven Maßnahmen vorgezogen. Sie schützen die Außenbereiche und gewähren Schallschutz auch bei geöffneten Fenstern.

Wie bekomme ich passiven Schallschutz?

10 Schritte zum passiven Lärmschutz

10 Schritte zum passiven Lärmschutz

  1. Auf Basis des schalltechnischen Gutachtens wird entschieden, welche aktiven und passiven Maßnahmen durchgeführt werden.
  2. Jedes Gebäude entlang der Bahnstrecke wird schalltechnisch erfasst.
  3. Die Bahn beauftragt einen Gutachter. Dieser informiert schriftlich Haus- und Wohnungseigentümer förderfähiger Wohneinheiten über die Fördermöglichkeit der passiven Maßnahmen.
  4. Der Eigentümer schickt das Gutachten ausgefüllt und fristgerecht zurück.
  5. Der Gutachter prüft unter anderem die Fenster, um das vorhandene Schalldämmmaß zu berechnen.
  6. Der Gutachter legt dem Eigentümer seine Ergebnisse im Rahmen einer schalltechnischen Objektbeurteilung und mögliche Maßnahmenvorschläge vor.
  7. Entscheidet sich der Eigentümer für eine Maßnahme, holt der von der Bahn beauftragte Gutachter drei Angebote ein.
  8. Der Gutachter schickt dem Eigentümer die Fördervereinbarung und Abtretungserklärung zur Erstattung der jeweiligen Kosten zu.
  9. Nach der Umsetzung aller Maßnahmen wird die fördergerechte Montage durch den Gutachter überprüft.
  10. Die entstandenen förderfähigen Kosten werden der Fachfirma anteilig vergütet.

Bei Einsatz von passiven Maßnahmen werden den betroffenen Hauseigentümer:innen 75 Prozent der Kosten erstattet. Die Eigentümer:innen zahlen damit einen Eigenanteil von 25 Prozent. Das liegt daran, dass die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.