Lärmsanierung
Antrag auf passive Lärmsanierung
Im Rahmen einer passiven Lärmsanierung werden Schallschutzfenster und -lüfter gefördert.
Bei der „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnbahnen des Bundes“ handelt es sich um ein freiwilliges Programm. Es existiert hier kein Rechtsanspruch. Die Abschnitte der Lärmsanierung werden nach einer vorgegebenen Priorisierungskennziffer (PKZ) der Reihe nach bearbeitet.
Sollten Sie Eigentümer eines Gebäudes an bestehenden Schienenwegen sein, können Sie über unser Formular eine Anfrage stellen. Hier können Sie erfragen, ob ihr Gebäude grundsätzlich für passive Maßnahmen, wie den Einbau von Schallschutzfenstern oder -lüfter, förderfähig ist oder ab wann mit einer Bearbeitung zu rechnen ist. Im Fall einer Wohnbaugesellschaft geben Sie bei Ihrer Anfrage bitte immer die vollständige Anschrift der Gesellschaft an.
Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist unter anderem die Nähe zu einem bestehenden Schienenweg, die Nutzung des Gebäudes als Wohnraum und eine Errichtung vor dem 1. Januar 2015.
Sollten Sie Rückfragen zu aktiven Lärmsanierungsmaßnahmen, wie dem Bau von Schallschutzwänden, haben, können Sie uns gerne eine E-Mail an laermsanierung@deutschebahn.com schreiben.
Für eine Auskunft zu passiven Lärmsanierungsmaßnahmen wie Schallschutzfenster oder -lüfter füllen Sie bitte folgendes Formular aus: