Lärmsanierung

Antrag auf passive Lärmsanierung

Im Rahmen einer passiven Lärmsanierung werden Schallschutzfenster und -lüfter gefördert.

Bei der „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnbahnen des Bundes“ handelt es sich um ein freiwilliges Programm. Es existiert hier kein Rechtsanspruch. Die Abschnitte der Lärmsanierung werden nach einer vorgegebenen Priorisierungskennziffer (PKZ) der Reihe nach bearbeitet.

Als Eigentümer:in eines Gebäudes an bestehenden Schienenwegen können Sie über unser Formular eine Anfrage stellen. Hier können Sie erfragen, ob die Möglichkeit für eine Förderfähigkeit Ihres Gebäudes für passive Maßnahmen, wie den Einbau von Schallschutzfenstern oder -lüftern, gegeben ist oder ab wann mit einer Bearbeitung Ihres Streckenabschnitts zu rechnen ist. Im Fall einer Wohnbaugesellschaft geben Sie bei Ihrer Anfrage bitte immer die vollständige Anschrift der Gesellschaft an.

Sollten Sie bereits vorab passive Maßnahmen umsetzen wollen, benötigen Sie die sogenannte "Zusage einer möglichen späteren Kostenerstattung". Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Maßnahmen vorab immer auf Vorkasse und eigenes Risiko vorgenommen werden. Die tatsächliche Förderfähigkeit Ihres Gebäudes und damit eine Erstattung Ihrer Vorab-Ausgaben kann erst geprüft und ggf. getätigt werden, wenn das Projekt bearbeitet wird. Zwischen der Zusage und der Projektbearbeitung können unter Umständen mehrere Jahre liegen.

Die passiven Maßnahmen können zudem immer erst nach den Baumaßnahmen für die aktiven Maßnahmen (Lärmschutzwände) stattfinden, da erst dann die endgültigen Immissionswerte für alle Gebäude endgültig feststehen.

Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist unter anderem die Nähe zu einem bestehenden Schienenweg, die Nutzung des Gebäudes als Wohnraum und eine Errichtung vor dem 1. Januar 2015.

Für eine Auskunft zu passiven Lärmsanierungsmaßnahmen wie Schallschutzfenster oder -lüfter oder für den Antrag auf eine "Zusage einer möglichen späteren Kostenerstattung" füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

Wohnstatus

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- sich Ihre Anfrage auf mehrere Objekte bezieht
- ihre Adresse von der des angefragten Gebäudes abweicht

Datenschutz

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