Lärmsanierung
Aktive und passive Maßnahmen
Aktive Maßnahmen
Bei Schallschutz an Bahnstrecken wird zwischen aktiven (Schallschutzwänden) und passiven (Schallschutzfenster) Maßnahmen unterschieden. Aktive Maßnahmen wirken direkt an der Lärmquelle und dem Ausbreitungsweg, also an den Fahrzeugen und Verkehrswegen.
Am häufigsten kommen hier Schallschutzwände aus Aluminium zum Einsatz. Diese sind hochabsorbierend und bautechnisch leicht handhabbar. Zu den aktiven Maßnahmen gehören aber auch Schallschutzwälle, Spurkranzschmiereinrichtungen sowie Schienenstegdämpfer oder -abschirmungen.
Passive Maßnahmen
Passiver Schallschutz umfasst alle baulichen Maßnahmen an baulichen Anlagen, insbesondere den Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen, die der Senkung der Schalleinwirkungen (Immissionen) dienen. Passive Schallschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume, die die Einwirkungen durch Verkehrslärm mindern.
Arten von passiven Maßnahmen
Hierzu zählen insbesondere Fenster, Türen, Rollladenkästen, Lüftungseinrichtungen für schutzbedürftige Räume, Wände, Dächer sowie Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen. Schutzbedürftige Räume sind alle Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Für den Schutz von Räumen ist die Überschreitung des Nacht-Auslösewertes maßgebend. Schutzbedürftig sind auch Schlafräume in kleinen und mittelständischen Familienbetrieben der Beherbergungsbranche. Dagegen sind nicht schutzbedürftig Räume, die nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Hierzu zählen Lagerräume, Treppenhäuser und Flure, Bäder, Toiletten sowie Gartenhäuser in Kleingartengebieten, es sei denn, es liegt eine zulässige Nutzung nach § 20 a Bundeskleingartengesetzes vor.
Weitere Informationen zu aktiven und passiven Maßnahmen finden Sie hier.