Lärmsanierung

Kriterien für die Lärmsanierung

Was wird saniert?

Die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ gibt die Regeln für die Lärmsanierung vor. Sie gilt seit dem 1. Juli 2022. Begünstigt sind Gebäude, die vor dem 1. Januar 2015 errichtet wurden.

Auslösewerte für die Lärmsanierung

In Wohngebieten kann Schallschutz gefördert werden, wenn die Auslösewerte von 64 dB(A) am Tag oder 54 dB(A) in der Nacht überschritten werden. Grundlage für den Vergleich mit den Auslösewerten ist der sogenannte Beurteilungspegel. Dieser ist ein Mittelwert. Zur Ermittlung werden alle Zugfahrten zusammengenommen betrachtet. In die Berechnung fließen die Zahl der Achsen eines Zuges, seine Geschwindigkeit, die Bremsbauart sowie die Art der Wagen und die Topologie zwischen Schallquelle und Empfänger ein. Hier wir auch wird der in Zukunft zu erwartende Verkehr berücksichtigt.

So leise muss es sein: Auslösewerte der Lärmsanierung in db(A)*

Aktualisierung bringt Verbesserung

Die Förderbedingungen sind in den letzten Jahren seitens des Bundes mehrfach für die Anwohner:innen verbessert worden und ermöglichen heute einen deutlich größeren Maßnahmenumfang.

Bei der Förderrichtlinie 2019 wurde auch der Koalitionsvertrag 2018 berücksichtigt. Nach diesem soll bei der Gestaltung von Schallschutz mehr Rücksicht auf die Interessen der Tourismus- und Gesundheitswirtschaft genommen werden. Dadurch können auch aufwendiger gestaltete Schallschutzwände gefördert werden. Zudem werden Gebäude begünstigt, die vor dem 1. Januar 2015 errichtet wurden.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie 2022 wurde der Lärmsanierungsgrenzwert von nachts 57 dB (A) auf 54 dB (A) abgesenkt und der Nutzen-Kosten-Wert von 66 Euro auf 77 Euro angehoben.