Lärmsanierung

Glossar

  • Anlage 1

    In der Anlage 1 zum Gesamtkonzept sind die Abschnitte in Planung und Bau enthalten.

  • Anlage 3

    In der Anlage 3 zum Gesamtkonzept sind die zukünftig noch zu sanierenden Abschnitte enthalten.

  • BMDV

    Bundesministerium für Digitales und Verkehr

  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr

    Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr finanziert das Lärmsanierungsprogramm und erarbeitet die Förderrichtlinie.

  • Bundesverkehrswegeplan

    Der Bundesverkehrswegeplan ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für den Neu- und Ausbau überregionaler Verkehrswege in Deutschland. Er wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erarbeitet und gilt jeweils für 10-15 Jahre. Er umfasst alle Investitionen des Bundes in seine Verkehrswege und neben Neu- und Ausbau auch die Erhaltung und Erneuerung.

  • Förderrichtlinie

    Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ist die Grundlage für die Gewährung der Zuwendungen für die Lärmsanierung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes. Die neue Förderrichtlinie Lärmsanierung ist am 1. Juli 2022 in Kraft getreten.

  • Lärmvorsorge

    Die Lärmvorsorge greift – im Unterschied zur Lärmsanierung (bei Bestandsstrecken) – bei Neubau oder bei einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges.

  • Priorisierungskennzahl

    Die Priorisierungskennzahl gibt an, in welcher Abfolge die belasteten Abschnitte bearbeitet werden müssen. Bereiche mit hoher Betroffenheit und mit starken Überschreitungen des Auslösepegels werden entsprechend priorisiert bezogen auf die Einleitung der erforderlichen Planungsschritte. Damit ist ein Gradmesser für die Reihung der sanierungsbedürftigen Streckenabschnitte nach vergleichbaren Kriterien gegeben.

  • Priorisierungsliste

    In die Priorisierungsliste der Lärmsanierung werden alle Strecken aufgenommen, die als lärmsanierungsbedürftig gelten. Das sind Strecken, die noch nicht lärmsaniert wurden oder die nicht von der Lärmvorsorge profitieren.

  • Vegetation

    Gesamtheit der Pflanzenformationen/ Pflanzengesellschaften, die in einem Gebiet wachsen.